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Autofahrer können Werkstätte frei wählen

Autofahrer können Werkstätte frei wählen

Viele Neuwagenbesitzer sind der Meinung, ihr Auto nur in markengebundenen Werkstätten warten und reparieren lassen zu können - um ihren Garantieanspruch nicht zu verlieren.

Dies ist aber nicht richtig, wie ORF.at in einer Meldung aufzeigt:

„Seit dem Inkrafttreten der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Ersatzmarkt im Juni 2010 müssen Autofahrer ihre Fahrzeuge nicht mehr in markengebundenen Werkstätten warten und reparieren lassen, wenn sie ihre Garantieansprüche nicht verlieren wollen. Sie können also frei zwischen Vertragswerkstätten und markenungebundenen KFZ-Werkstätten wählen und auf diese Weise Geld sparen. Auch Ersatzteile, die nicht vom Originalhersteller kommen, dürfen den Garantieanspruch nicht schmälern.“
(ORF.at, 15.07.2014)

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